Open Access 2 Open Excess?
Geistiges Eigentum und seine Verbreitung im Digitalen Zeitalter
von Joachim Losehand (Oldenburg)
Wenn Sie schon einmal vor der Auslage eines Schuhfachgeschäft standen und sich fragten, ob Sie nicht die angebotenen Loafer for knapp 450,- € auch kostenlos über The Pirate Bay herunterladen können, dann – herzlichen Glückwunsch! – sind Sie nicht nur im Internetzeitalter angekommen, dann sind sie ein digital native.
Das Schuhmacherhandwerk und deren Werkvermittler, die kleinen und großen Händler, brauchen sich sicherlich noch auf absehbare Zeit vor Internetpiraten und deren digitalen Kaperfahrten nicht fürchten. Anders, und jetzt im Chor: die Musikindustrie – sowie neuerdings das Verlagswesen.
Zwar sind Schallplatten und Compact Discs, Bücher und Zeitschriften genau wie Schuhe auch Dinge, die man zwar über das Internet handeln, aber nicht durch das Netz verbreiten oder aus ihm herunterladen kann. Zwar ist der Absatz von Compact Discs seit fünf Jahren stabil, seit 2004 werden gleichbleibend rund 150 Millionen Stück in Deutschland verkauft [1] und der Umsatz des deutschen Buchmarktes ist 2008 im Vergleich zu 2007 um 3,4% gestiegen, im Mai 2009 sogar ein Umsatzwachstum von 7,2% gegenüber Mai 2008 erzielt. [2]
Trotzdem werden die Werkvermittler nicht müde, die freie – und somit zumeist kostenlose – Verfügbarkeit von geistigem Eigentum im Internet als die Große Gefahr [TM] für die Urheber und damit schlußendlich für die Kultur in diesem unserem Lande (und auf diesem unserem Planeten) zu geißeln. Interessierte Laien fragen sich da, warum die Verantwortlichen der Kreativbranchen nach einer jahrelangen Schlaf- und Schnarchphase ihre Kreativität vornehmlich auf das Bedenkentragen fokussieren, anstelle auf das Gedankenhaben.
Natürlich: Das Internet, erst seit einer kurzen Zeit – zwanzig Jahre, was ist das schon? – überhaupt „online“, hat mit seiner rasanten Entwicklung ja alle überrollt, niemand konnte 1990, 1995 oder 2000 absehen, daß man Bilder, Texte und Musik über das Internet herunterladen, ja tauschen würde können. Das derzeit gängige mp3-Format gibt es ja auch erst seit 1982 (die Dateiendung existiert seit 1995) und seit 1998 gibt es tragbare mp3-Geräte im Handel. Wir sind alle ja so völlig davon überrascht worden.
Die Musikindustrie, die ihre jahrelange Untätigkeit und Inkompetenz nun mit verfassungsrechtlich zweifelhaften Methoden und Abmahnwellen kompensieren möchte (vielleicht frägt sie ja einmal einen Philosophen wie Odo Marquard, wie man wirklich Inkompetenzkompensationskompetenz erwirbt), muß derzeit verlorenes Terrain gegenüber kostenlosen Tauschbörsen und anderen Plattformen wie YouTube.com usw. zurückgewinnen.
Die Verlagsbranche geht dem umgekehrten Weg. Noch bevor überhaupt irgendjemand ernsthaft digitale Bücher („E-Books“) über das Internet tauscht und verbreitet, drohen die Verlage und Buchhändler mit „massenhaft Klagen gegen Raubkopierer [...] ‚Wir werden in aller Schärfe gegen den illegalen Download, gegen den Diebstahl im Internet, vorgehen“ und „die Gerichte mit tausenden von Verfahren beschäftigen’, sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis.“ [3] Hoffnungslose Optimisten, die meinen, tausende von Menschen würden digitale Bücher aus Deutschland über Tauschbörsen verbreiten …
Ähnlich das Versagen, ein funktionierendes und attraktives Angebot für E-Books in Deutschland zu installieren. www.libreka.de ist zwar eine nette Volltextsuche, allerdings kann man darüber weder digitale Versionen noch dingliche Exemplare aus der Ergebnisliste über www.libreka.de bestellen. Mit den Angaben muß man dann wieder auf ein anderes Angebot pilgern. Die „Verschmelzung“ von www.buchhandel.de und www.libreka.de war irgendwann einmal für 2007 angekündigt. Statt nun mit Internet-Kompetenz die Verlage und Buchhändler für die Digitale Welt fit zu machen, unterstützt www.libreka.de ab sofort auch „harten“ Kopierschutz (DRM). [4]
Nur Unbedarfte und berufsmäßige Masochisten kaufen sich Werke, die mit „hartem“ Kopierschutz (DRM) ausgestattet sind; alle anderen lassen solche „Angebote“ links liegen.
Unter dem programmatischen Titel „Open access, yes! Open excess, no!“ veröffentlichte 2004 einer der Herausgeber des hämatologischen Fachmagazins „Blood“, Sanford J. Shattil, einen Artikel zur open-access-Politik des Journals; er schreibt:
„A move to increase general access to scientific journal articles has figured prominently in the news lately, and it is important for all scientists and physicians, including our readership, to educate themselves on this issue. A goal of the open access movement is to provide unfettered, free public access to articles in scientific journals, including journals like Blood that focus on specialized topics in biology and medicine. At present, access to the full content of most biomedical journals requires a subscription paid for by individuals, departments, or institutional libraries. Rising subscription rates can be a source of pressure on subscribers, and a particularly unrelenting one in the case of libraries that try to purchase a limited number of subscriptions from certain large commercial publishing houses and are required to buy an entire set of journals at exceedingly high prices.“ [5]
Der Text, wiewohl fünf Jahre alt, ist nach wie vor aktuell. Denn er beschreibt umfassend und knapp die (finanzielle) Situation, in der sich die Bibliotheken, wissenschaftlichen Autoren und wissenschaftlichen Leser von special-interest-Zeitschriften wie „Blood“ befinden. Die seit schon einigen Jahren in Fachzirkel gärende Diskussion um die freie – und kostenlose – Verfügbarkeit von wissenschaftlichem geistigen Eigentum im Netz ist mit dem „Heidelberger Appell“ um den Literaturwissenschaftler Roland Reuß auch in Deutschland publik geworden.
So kritisch man den Appell sehen kann, hat er doch bewirkt, daß endlich auch hierzulande eine vitale Diskussion über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter entstanden ist. Die Debatte wird mit heißen Federn geführt, Gegner und Befürworter von Open Access werfen sich gegenseitig vor, „Open Excess“ Tür und Tor zu öffnen. [6]
In die Diskussion um die Publikationsfreiheit der Wissenschaften und literarischen Urheber fügt sich auch der clash of copyrights ein, das Aufeinanderprallen von amerikanischem und europäischem Urheberrechtsmodell – kurz: GoogleBooks. Das europäische Urheberrechtsdenken schützt – grob vereinfacht – die „individualrechtlichen Ansprüche“ der Urheberrechtspersönlichkeit, das amerikanische copyright das Werk selbst. Was in den U.S.A. zwar zu einer Auseinandersetzung zwischen Verlagen und Google führte, jedoch prinzipiell nicht illegal ist, das ist in Deutschland unmöglich: die massenhafte Digitalisierung von urheberrechtlich geschützten, bisweilen „verwaisten“ Werken und die nachträgliche Einholung der Nutzungserlaubnis.
Der Börsenverein hat kürzlich in seiner Resolution die Bundesregierung aufgefordert, „mit ihr gemeinsam alles zu versuchen, um ein Gültigwerden des Google Book Settlement in der augenblicklichen Form zu verhindern. Der in den USA geplante Vergleich würde den millionenfachen dreisten Bruch von Urheberrechten durch Google belohnen und Autoren und Verlage ihres ureigensten Rechts berauben, über die Nutzung ihrer Werke selbst entscheiden zu können.“ [7]
Andererseits: „Die VG Wort versucht derzeit, sich von den Autoren die Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Werken übertragen zu lassen. Erhält die VG Wort diese Rechte, hat sie nach dem rechtsgültigen Abschluß des „Settlement“ vor, alle deutschsprachigen Titel, für die sie Rechte hat, aus der Google Buchsuche entfernen zu lassen. Dies wird sowohl vergriffene als auch noch lieferbare Titel betreffen. Anschließend soll mit Google hinsichtlich der Anzeige vergriffener Titel verhandelt werden. Vermutlich wird es hier um Pay-per-view-Modelle gehen. Bei noch lieferbaren Büchern soll es keine Textauszüge und Schnipsel mehr geben. Angezeigt werden dürfen nur die bibliographischen Daten. Dies alles ist nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft“ [8] – sagt das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“. Es „unterstützt alle Bestrebungen, publizierte (vergriffene, verwaiste, aber auch aktuell verfügbare) Werke aus der Wissenschaft sowie aus dem weiteren Kulturbereich frei verfügbar zu machen“, so in der neuesten Presseerklärung.
Auch wenn es nicht en vogue ist und man mir vorwerfen kann, Rechtsbruch zu favorisieren: Das Digitalisierungsunternehmen von Google findet meine uneingeschränkte Zustimmung und Unterstützung. Es wäre mir noch lieber, wäre es keine privatwirtschaftliche, sondern eine staatliche und internationale Veranstaltung. Man muß kein kompletter Verweigerer historischer Lernprozesse sein, um der Maxime „Don’t be evil“ mit Vorsicht und Zurückhaltung zu begegnen. Google ist keine Stiftung, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen, das mit seiner finanziellen Marktmacht auf Dauer ein Monopol mit seinen Vorhaben – so auch Google Books – erringen kann. Allerdings: Das deutsche Urheberrecht ist gegenwärtig keinem Laien mehr verständlich, nur spezialisierte Fachanwälte finden durch den Dschungel der Bestimmungen und Ausnahmen, Rechte und Schranken.
Die umfassende Digitalisierung von Bibliotheksbeständen macht auch unbekannte und in Zettelkästen bislang ruhende Schätze durch die Volltextsuche wieder lebendig. Trotz der Vorteile wird es Jahre dauern, bis entsprechende Projekte auch in Europa die Hürden der Einflußnahme von Lobbyisten, der Inkompetenz unserer angestellten Politiker und die Bürokratie unserer Verwaltungen genommen haben wird. Die Deutschen lösen noch immer in Gedanken Bahnsteigkarten, wenn sie einen Bahnhof besetzen wollen, warten um drei Uhr Nachts an einer menschen- und autoleeren Kreuzung darauf, daß die Fußgängerampel auf „Grün“ schaltet. Und jetzt werden wir wohl, wenn das „Settlement“, die Vereinbarung zwischen Google und den us-amerikanischen Verlagen zustandekommt, aus Deutschland vielleicht nicht zugreifen können, sondern die Adresse http://books.google.com/ wird ein … Stopschild zieren. (Die Infrastruktur bauen wir ja gerade auf.)
Das Internet ist das wild wild web … die dortigen Methoden sind Wild-West-Methoden [9], das Netz ist der Feind des Intellektuellen [10], wie das Schlechte der Feind des Guten ist, das Internet bedroht unsere ganze Kultur. [11] Google Books, Open Access, The Pirate Bay, Kinderpornographie: Open Access to Open Excess?
Blogger-Kollege „Streifzug“ hat heute (27.6.) angeregt, alle relevanten Informationen zum Themenkreis zu sammeln und allen Interessierten die Möglichkeit zu geben daran mitzuschreiben, mitzusammeln, mitzukommentieren … Heidelberger Appell, Krise der Musikindustrie, Tauschbörsen, Urheberrecht und Vermarkterrecht, Verlegerschaft und Werkherrschaft – kurz: „Geistiges Eigentum und seine Verbreitung im Digitalen Zeitalter“ ist Thema eines neuen, von „Streifzug“ angestoßenen und nun lancierten Projekts: „www.open-excess.net“.
Ich lade alle Interessierten ein, sich an der Material- und Meinungssammlung des Projekts „Open Access oder Open Excess“ zu beteiligen, Beiträge zu liefern, Links zu stiften, Abdruckmöglichkeiten für schon erschienene Artikel zu geben. Bei wordpress.com anmelden, mir eine E-Mail schreiben (joachim.losehand [at] open-excess.net) und dann mitarbeiten.
[1] Quelle: http://www.musikindustrie.de/absatz0.html
[2] http://www.boersenverein.de/de/portal/Wirtschaftszahlen/158286
[3] http://www.berlinerliteraturkritik.de/detailseite/artikel/alles-dreht-sich-ums-netz.html
[4] http://www.volltextsuche-online.de/103-0-libreka-Kopierschutz.html
„E-Books, die mit dem Adobe-Kopierschutz versehen sind, können maximal sechs Mal vom Benutzerkonto des Käufers in libreka! heruntergeladen, aber dann nicht markiert, kopiert und ausgedruckt werden. Die so geschützten E-Books können auf allen E-Book-Readern und Computern gelesen werden, die die Software Adobe Digital Edition unterstützen.“
[5] Blood, 1 May 2004, Vol. 103, No. 9, pp. 3257; http://bloodjournal.hematologylibrary.org/cgi/content/full/103/9/3257;
[6] In Deutschland trug erstmals ein Artikel von Mattias Spielkamp den Titel „Open Excess – Der Heidelberger Appell“ (http://www.perlentaucher.de/artikel/5347.html; 24.3.9); unter „Open Exzess: Die Folgen des Publizierzwangs“ veröffentlichte Volker Gerhardt in der FAZ am 16. bzw. 11.6.9 (http://tinyurl.com/mxwv85) eine Kritik an Open Access.
[7] http://www.boersenblatt.net/326041/
[8] http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0409.html.de
[9] http://www.zeit.de/online/2009/23/urheberrecht-textdiebe-jagd
[10] http://www.zeit.de/2009/22/Der-Intellektuelle
[11] http://www.zeit.de/2009/18/pirate-bay-urheberrecht
URL: http://www.open-excess.net/2009062701/
Beiträge von mir aus Archivalia können gern mit Quellenangabe wiederveröffentlicht werden.
Klaus Graf
27. Juni 2009 um 18:14
Klar; herzlichsten Dank, Ihre Quelle nutze ich ja gerne und eifrig. Ob Sie auch selbst auf open-excess.net aktiv werden bzw. einstellen wollen? Grüße, JL
Losehand
27. Juni 2009 um 18:23
Das schließe ich nicht aus
Klaus Graf
27. Juni 2009 um 19:58
Ist das nicht dublett? Es gibt bei Delicious einige Kontributoren, die schon etliches zum Heidelberger Appell und angrenzenden Gebieten gesammelt haben. Zum Beispiel:
http://delicious.com/tag/Heidelberger_Appell
(vgl. auch meine Materialsammlung bei Infobib)
hauschke
30. Juni 2009 um 08:32
Sehr geehrter Herr Hauschke,
Sie haben recht, open-excess.net wäre ein neues Angebot zur OA-Debatte unter vielen und hinter schon arrivierten Sammlungen, wäre nur „dasselbe noch einmal“ geplant.
Blogger Streifzug hat jedoch etwas in seiner Darstellung und in seinem Aussagegehalt völlig anderes vorgeschlagen, nämlich das:
http://mindmap.open-excess.net/
Inhaltlich soll das Projekt open-excess.net auch nicht auf die wissenschaftl. OA-Bewegung beschränkt sein, sondern grundsätzlich eine Kartographie der Diskussion um „Geistiges Eigentum und seine Verbreitung im Digitalen Zeitalter“ erstellen. Dazu gehören auch die literarischen, die künstlerischen Urheber von Bild, Ton und Text.
Der Heidelberger Appell ist nur ein Schaulplatz unter vielen, open-excess.net will den „Großen Überblick“ [TM] bieten … oder zu bieten versuchen.
Gruß, JL
Losehand
30. Juni 2009 um 12:58